Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2006 - L 9 AS 558/06 ER RG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,108230
LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2006 - L 9 AS 558/06 ER RG (https://dejure.org/2006,108230)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18.09.2006 - L 9 AS 558/06 ER RG (https://dejure.org/2006,108230)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18. September 2006 - L 9 AS 558/06 ER RG (https://dejure.org/2006,108230)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,108230) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 07.04.2005 - B 7a AL 38/05 B

    Voraussetzungen der Anhörungsrüge

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2006 - L 9 AS 558/06
    In der Begründung einer Anhörungsrüge ist somit schlüssig auszuführen, inwiefern der behauptete Verstoß des Gerichts sich auf dessen Entscheidung ausgewirkt haben kann, der Anhörungsfehler für die Entscheidung also rechtlich kausal gewesen sein soll (vgl. BSG, Beschluss vom 7. April, B 7a AL 38/05 B; Beschluss vom 16. Februar 2006, B 9a V 47/05 B).
  • BSG, 16.02.2006 - B 9a V 47/05 B

    Besetzung der Richterbank bei Anhörungsrüge

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2006 - L 9 AS 558/06
    In der Begründung einer Anhörungsrüge ist somit schlüssig auszuführen, inwiefern der behauptete Verstoß des Gerichts sich auf dessen Entscheidung ausgewirkt haben kann, der Anhörungsfehler für die Entscheidung also rechtlich kausal gewesen sein soll (vgl. BSG, Beschluss vom 7. April, B 7a AL 38/05 B; Beschluss vom 16. Februar 2006, B 9a V 47/05 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.09.2010 - L 9 AS 1071/10
    In der Begründung einer Anhörungsrüge ist daher schlüssig auszuführen, inwieweit der behauptete Verstoß des Gerichts für die Entscheidung rechtlich kausal gewesen sein soll (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 6. November 2007, L 9 AS 727/07 ER RG und vom 18. September 2006, L 9 AS 558/06 ER RG; BSG, Beschluss vom 7. April 2005, B 7a AL 38/05 B sowie den weiteren Beschluss vom 16. Februar 2006, B 9a V 47/05 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.02.2010 - L 9 AS 16/10
    In der Begründung einer Anhörungsrüge ist daher schlüssig auszuführen, inwiefern der behauptete Verstoß des Gerichts für die Entscheidung rechtlich kausal gewesen sein soll (vgl. Beschl. d. Senats v. 06.11.2007, L 9 AS 727/07 ER RG; vom 18.09.2006, L 9 AS 558/06 ER RG; BSG, Beschl. v. 07.04.2005 B 7 a AL 38/05 B; sowie den weiteren Beschl. des BSG v. 16.02.2006, B 9 a V 47/05 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.04.2007 - L 9 AS 231/07
    In der Begründung einer Anhörungsrüge ist daher schlüssig auszuführen, inwiefern das Gericht den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt und sich der behauptete Verstoß auf seine Entscheidung ausgewirkt haben soll, der Anhörungsfehler für die Entscheidung also rechtlich kausal gewesen ist (Beschluss des Senats vom 18. September 2006, L 9 AS 558/06 ER RG; BSG Beschluss vom 7. April 2006, B 7a AL 38/05 B; Beschluss vom 16. Februar 2006, B 9a V 47/05 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2007 - L 9 B 89/07
    In der Begründung einer Anhörungsrüge ist daher schlüssig auszuführen, inwiefern der behauptete Verstoß des Gerichts sich auf dessen Entscheidung ausgewirkt haben kann, der Anhörungsfehler für die Entscheidung also rechtlich kausal gewesen sein soll (Beschluss des Senats vom 18. September 2006, L 9 AS 558/06 ER RG; BSG, Beschluss vom 7. April 2005 B 7a AL 38/05 B; Beschluss vom 16. Februar 2006, B 9a V 47/05 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.04.2007 - L 9 AS 220/07
    In der Begründung einer Anhörungsrüge ist daher schlüssig auszuführen, inwiefern der behauptete Verstoß des Gerichts sich auf dessen Entscheidung ausgewirkt haben kann, der Anhörungsfehler für die Entscheidung also rechtlich kausal gewesen sein soll (Beschluss des Senats vom 18. September 2006, L 9 AS 558/06 ER RG; BSG Beschluss vom 7. April 2006, B 7a AL 38/05 B; Beschluss vom 16. Februar 2006, B 9a V 47/05 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2008 - L 9 B 34/08
    In der Begründung einer Anhörungsrüge ist daher schlüssig auszuführen, inwiefern ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör eingetreten und dieser für die Entscheidung rechtlich kausal gewesen sein soll (vgl. Beschluss des Senats vom 18. September 2006, L 9 AS 558/06 ER RG; BSG, Beschluss vom 7. April 2005 B 7a AL 38/05 B; sowie den weiteren Beschluss des BSG vom 16. Februar 2006, B 9a V 47/05 B).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht